Familie im Fokus

Ich bin für SIE da!
 

Anfallende Kosten und Übernahme der entsprechenden Stellen



Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung werden von der Pflegekasse in einer bestimmten Höhe übernommen (§ 14 SGB XI). Voraussetzung ist die Einstufung in einen Pflegegrad.


Sollten noch persönliche Wünsche vorliegen, die nicht von der Kasse übernommen werden können, müssen diese von den Kunden bzw. den Angehörigen selbst übernommen werden.


Ich helfe Ihnen gerne bei der Aufstellung einer Kostenanalyse. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung